Das Jahr 2024 beginnt mit vielversprechenden Neuigkeiten für die Selbstständige in Andalusien, insbesondere für diejenigen, die ihre Tätigkeit im Jahr 2023 aufgenommen haben. Das Ministerium für Beschäftigung, Unternehmen und Selbstständigkeit hat die „Keine Gebühr«, eine Maßnahme zur Förderung des Beschäftigung in Andalusien Dadurch können neue Selbstständige eine Rückerstattung der im ersten Jahr ihrer Tätigkeit an die Sozialversicherung gezahlten Beiträge beantragen. f1704559618790f12f12 !important;}»]So beantragen Sie ein Nullkontingent
Die Junta de Andalucía hat auf ihrer Website einen Link mit dem Titel aktiviert: Subventionen Zeile 1. Nullquote, wo alle Informationen über die durchzuführenden Verfahren verfügbar sind: https://www.juntadeandalucia.es/organismos/empleoempresaytrabajoautonomo/servicios/procedimientos/detalle/25342.htmlDiese Maßnahme konzentriert sich auf diejenigen, die davon profitiert haben Flatrate als „neue Selbstständige“ angeben, d. Das bedeutet, dass ab Januar 2023 diejenigen, die sich im Januar 2024 registriert haben und von besonderen Sozialversicherungsermäßigungen profitiert haben, mit dem Antragsverfahren beginnen können.
Der Bewerbungsprozess wurde durch ein Online-Verfahren deutlich vereinfacht. Rocío Blanco, Minister für Beschäftigung, Unternehmen und Selbstständige, betont die Einfachheit des Verfahrens, das über ein Online-Formular durchgeführt werden kann. Die Rendite, die ca. betragen kann tausend Eurostellt für diese Arbeitnehmer eine erhebliche wirtschaftliche Entlastung dar.
Darüber hinaus umfasst die Maßnahme bestimmte spezifische Gruppen. Auch Selbstständige, die ihre Tätigkeit aufgegeben und nach zwei Jahren wieder aufgenommen haben, können von dieser Initiative profitieren. Insbesondere für Frauen im Mutterschaftsurlaub, Adoption, Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt und für Selbstständige mit einer Behinderung von mehr als 33 % wird die Dauer der Nullquote auf 24 Monate verlängert. Diese Details, hervorgehoben von Lorenzo Amor, Präsident der Verband der SelbstständigenATA unterstreichen das umfassende Engagement dieser Politik.
Mit einer Frist bis zum 30. September 2026 ist das „Keine Gebühr» wird zu einer bedeutenden Chance für Andalusischer Selbstständiger, nicht nur im Hinblick auf eine unmittelbare wirtschaftliche Entlastung, sondern auch als Anreiz für Unternehmertum und Kontinuität in ihren beruflichen Projekten. Diese Initiative spiegelt ein klares Bemühen der regionalen Behörden wider, diesen wichtigen Sektor zu unterstützen und so ein robusteres und widerstandsfähigeres Geschäftsumfeld zu fördern Andalusien.https://twitter.com/AndaluciaJunta/status/1743659951120142624
Informationen des Arbeitsamtes
Das andalusische Ministerium für Beschäftigung, Unternehmen und Selbstständigkeit hat die Initiative „Zero Fee“ ins Leben gerufen, die es Selbstständigen ermöglicht, online eine Rückerstattung der im ersten Jahr ihrer Tätigkeit gezahlten Sozialversicherungsbeiträge zu beantragen. Diese Möglichkeit ist besonders relevant für diejenigen, die sich zum ersten Mal in der Sonderregelung für Selbstständige (RETA) angemeldet haben und von der staatlichen Flatrate profitiert haben.
Ab Januar 2024 können Selbstständige, die ihre Tätigkeit im Januar 2023 aufgenommen und die erforderliche 12-monatige Tätigkeit absolviert haben, ihren Bewerbungsprozess online starten. Das Arbeitsamt hat diesen Prozess vereinfacht, um einen einfachen und effizienten Zugang zu gewährleisten, sodass keine zusätzlichen Unterlagen beigefügt werden müssen. Sobald der Antrag genehmigt wird, erhalten die Anspruchsberechtigten etwa 1.000 Euro, was einem Jahr Sozialversicherungsbeiträge entspricht.
Die Einzelheiten und Regelungsgrundlagen dieser Anreize finden Sie auf der Website des Ministeriums für Beschäftigung, Unternehmen und Selbstständigkeit. Neben den neuen Selbstständigen können auch andere Gruppen von der „Nullquote“ profitieren. Dazu gehören Selbstständige mit einer Behinderung von 33 % oder mehr, Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt oder Terrorismus sowie Frauen, die ihre Tätigkeit aus Gründen wie Mutterschaft aufgegeben haben und innerhalb der nächsten zwei Jahre wieder eine selbständige Tätigkeit aufnehmen möchten.
Ein wesentlicher Aspekt der „Zero Fee“ ist der erweiterte Anreiz eines zweiten Jahres für bestimmte Gruppen. Frauen, die ihre Tätigkeit aufgrund einer Mutterschaft unterbrochen haben, Personen mit einem Jahresnettoeinkommen, das unter dem interprofessionellen Mindestlohn liegt, sowie Selbstständige mit Behinderungen oder Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt oder Terrorismus können bis zu 24 Monate lang von Prämien profitieren. Um Zugang zu diesem zweiten Förderjahr zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und in manchen Fällen ein zweiter Antrag eingereicht werden.
Der Arbeitsberater Rocío Blanco hat die Effizienz des Bewerbungsprozesses hervorgehoben, der vollständig automatisiert ist und schnelle Zahlungen verspricht. Darüber hinaus wurde zu Beginn der Tätigkeit auf die Vereinbarkeit dieser Maßnahme mit anderen Hilfen hingewiesen, die bis zu 5.500 Euro betragen können.
Diese Initiative stellt einen bedeutenden Schritt zur Unterstützung und Förderung der Selbständigkeit in Andalusien dar, bietet erhebliche finanzielle Erleichterung und schafft ein günstigeres Umfeld für das Wachstum und die Stabilität der Selbstständigen in der Region.
Präsident Juanma Moreno hält es für einen großen Fortschritt
Das Jahr 2024 hat mit einem großen Fortschritt für andalusische Selbstständige begonnen: dem #ZeroQuota. Wer sich im Jahr 2023 anmeldet und 12 Monate aktiv ist, kann eine Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge beantragen.
Es geht um etwa 1.000 € Hilfe.
Eine Unterstützung. pic.twitter.com/0TcNWA8WqZ
—Juanma Moreno (@JuanMa_Moreno) 7. Januar 2024
Resonanz in der Presse auf die Nachricht von der Nullquote für Selbstständige
Neue Selbstständige in Andalusien, die seit einem Jahr aktiv sind, können jetzt die „Nullquote“ beantragen.: Der Vorstand erstattet Selbstständigen, die unter die Landespauschale fallen, und Selbstständigen, die nach dem Mutterschaftsurlaub wieder eingestellt werden, die für ein Jahr gezahlten Beiträge in Höhe von rund tausend Euro. Quelle: jointdeandalucia.es |
Neue Selbstständige in Andalusien, die seit einem Jahr aktiv sind, können jetzt die „Nullquote“ beantragen.: Das Ministerium für Beschäftigung, Unternehmen und Selbstständige hat es bereits Selbstständigen zur Verfügung gestellt, die... 06. Januar 2024 Quelle: europapress.es |
Andalusische Selbstständige können jetzt eine „Quote 0“ beantragen: Mit dieser neuen Maßnahme wird die monatliche Pauschalzahlung von 85 Euro reduziert und die Arbeitnehmer erhalten die in den letzten 12 Monaten gezahlten Zahlungen zurück. 03. Januar 2024 Quelle: zeitungenur.es |
Neue Selbstständige in Andalusien mit einem Jahr Tätigkeit können jetzt die „Nullquote“ beantragen | Teil 1: Das Ministerium für Beschäftigung, Unternehmen und Selbstständigkeit hat Selbständigen bereits die Möglichkeit gegeben,… | Teil 1 06. Januar 2024 Quelle: EuropaRess.TV |